Betriebsrat
Der Betriebsrat dient der Vertretung der Arbeiterinteressen im Betrieb. Er ist ein Mittel der Gesetzgebung. So können die Arbeiter auf den Arbeitgeber einwirken.
weniger als eine Minute
Der Betriebsrat arbeitet zusammen mit der Geschäftsführung am Wohl der Mitarbeiter und des Unternehmens.
- Möglich ab mindestens 5 Arbeitnehmern
- Amtszeit ist 4 Jahre
- Alle Mitarbeiter über 18 sind Wahlberechtigt
- Wählbar sind alle Mitarbeiter über 18 die mindesten 6 Monate dem Betrieb angehörig sind
- Muss über die Umstände des Betriebes informiert werden (Insbesondere bei Personalbelangen)
Mitspracherecht 📜
- Themen der Arbeitszeit
- Mehrarbeit
- Maßnahmen zur Kontrolle der Mitarbeiter
- Arbeitsschutz
- Muss vor Kündigung angehört werden (Hat aber keine Entscheidungsgewalt)
- Sozialeinrichtungen